Beim sogenannten Vaterschaftstest handelt es sich um ein Abstimmungsgutachten, das mit mehreren Methoden durchgeführt werden kann. Da das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Mutter und Kind in Regel geklärt ist, wird ein entsprechendes Verfahren meistens angewendet, um die Beziehung zwischen Vätern bzw. Nichtvätern und Kindern zu klären.
Methoden von Vaterschaftstests
Heutzutage gibt es vier verschiedene Methoden, um die Abstammung zwischen Verwandten zu prüfen. Die erste ist ein Test der Blutgruppen. Hierzu muss das Blut aller Beteiligten, also Mutter, mutmaßlicher Vater und Kind, miteinander verglichen werden. Auf Grund der wissenschaftlich belegten Vererbungsgesetze können bestimmte Blutgruppen als Ergebnis der Analyse ausgeschlossen werden. Beim serologischen Verfahren werden neben der Blutgruppe noch diverse Antigene und Proteine untersucht.
Als dritte Methode kommt das sogenannte anthropologisch-erbbiologische Gutachten in Frage, das eine eventuelle Vaterschaft an Hand äußerer Merkmale bestimmt. Das sicherste Verfahren ist gegenwärtig allerdings eine DNA-Analyse, mit der zweifelsfrei eine vorhandene oder nicht vorhandene Abstammung bewiesen werden kann.
Die aktuelle Rechtslage für Vaterschaftstests
Nach etlichem Hin und Her in der Gesetzgebung und Rechtsprechung hat die Regierung in den letzten Jahren verbindliche Regelungen für die Feststellung der Vaterschaft getroffen. Lange Zeit war es zwar nicht verboten bzw. nicht strafbar, wenn ein Mann heimlich einen Test durchführte. Allerdings hatten die Ergebnisse solcher Tests vor Gericht keinen Bestand, konnten also vom Vater oder Nichtvater nicht als Beweis vorgebracht werden.
Seit Februar 2010 gibt es nun eine klare Gesetzeslage: Heimliche Tests sind verboten und werden mit hohen Geldstrafen belegt. Um alle beteiligten Parteien zu schützen und vor allem auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Kindes sicherzustellen, müssen Mutter, Vater und Kind einem Abstammungstest zustimmen. Nur in besonderen Fällen kann das Familiengericht auch gegen den Willen einer Partei einen Test anordnen.
Durch das neue Gesetz werden zukünftig aber auch die Männer besser gestellt. Sollte sich ergeben, dass der Mann nicht Vater des Kindes ist, folgt nicht automatisch ein gerichtliches Anfechtungsverfahren. Der Mann kann selbst entscheiden, wie und ob er auf einen negativen Test reagiert. Unter Umständen hat er schon eine Jahre währende Beziehung wie zu einem leiblichen Kind aufgebaut. Will er weiterhin die Vaterrolle behalten, bleibt es ihm überlassen und er hat zwei Jahre Zeit für eine Anfechtung der Vaterschaft.